Ärztlicher Bereitschaftsdienst der KV

Fahrender Bereitschaftsdienst: Honorarabzug für Nichtvertragsärzte rechtens

Das Landessozialgericht Potsdam billigt 30 Prozent „Fuhrkostenbeteiligung“ seitens der KV für Nichtvertragsärzte bei der Teilnahme am fahrenden Bereitschaftsdienst.

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