Tötung auf Verlangen

Gericht spricht Ärztin frei

Veröffentlicht:

DEN HAAG. Nach der Tötung auf Verlangen bei einer demenzkranken Frau ist eine niederländische Ärztin vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden.

Die Ärztin habe sorgfältig nach den gesetzlichen Regeln gehandelt, urteilte ein Gericht in Den Haag. Es war der erste Prozess seit der Legalisierung der Tötung auf Verlangen in den Niederlanden 2002.

Die Ärztin hat das Leben einer 74-Jährigen im April 2016 beendet. Die Frau hatte eine Patientenverfügung unterzeichnet, kurz nachdem man bei ihr Alzheimer festgestellt hatte. Jahre später aber, als sie bereits schwer erkrankt war, hatte sie widersprüchliche Angaben zu ihrem Sterbewunsch gemacht. Nach Abstimmung mit den Angehörigen beschloss die Ärztin, das Leben der Frau zu beenden.

Die Staatsanwaltschaft hatte einen Schuldspruch gefordert allerdings ohne weitere Strafe. Die Ärztin hätte zunächst ein Gespräch mit der Patientin führen müssen. Das aber ließ das Gericht nicht gelten. Das Urteil wird als wichtiges Signal gewertet für die Fälle, dass Patienten ihren Sterbewunsch nicht mehr äußern können.

Die Niederlande hatten als erstes Land der Welt die Tötung auf Verlangen („aktive Sterbehilfe“) unter strengen Bedingungen ermöglicht. Danach muss ein Patient unerträglich und aussichtslos leiden, er muss selbst ausdrücklich um Sterbehilfe gebeten haben und ein zweiter Arzt muss konsultiert werden. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gastbeitrag zum Tag der Patientensicherheit

Diagnosefehler: Ursachen, Schadenfälle, Präventionsstrategien

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Jahrestagung der Gefäßmedizin

Neue S3-Leitlinie zu pAVK wertet konservative Therapie auf

Lesetipps
Christof C. Chwojka sieht viele Baustellen, die der Rettungsdienst hat. Vorgaben des Bundes würde er begrüßen.

© www.marco-urban.de

Bereichs-Geschäftsführer Chwojka im Interview

Björn Steiger Stiftung: Das muss sich beim Rettungsdienst ändern

Die vier Jahreszeiten

© Jaroslav Machacek / stock.adobe.com

Hinweis auf saisonabhängige Wirksamkeit

Die beste Jahreszeit für eine Krebsimmuntherapie