Gesamtvergütung ist unanfechtbar für einzelne Kasse
KASSEL (mwo). Das Bundessozialgericht (BSG) hat den KVen mehr Sicherheit über die Gesamtvergütung gegeben. Ist diese ausgehandelt, kann das Ergebnis nicht von einzelnen Kassen angefochten werden.
KASSEL (mwo). Das Bundessozialgericht (BSG) hat den KVen mehr Sicherheit über die Gesamtvergütung gegeben. Ist diese ausgehandelt, kann das Ergebnis nicht von einzelnen Kassen angefochten werden.
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