Gesenkte GOÄ-Sätze sind verfassungswidrig

BERLIN (lu). Die Privatärztlichen VerrechnungsStellen (PVS) wehren sich gegen den Plan der Bundesregierung, für Beihilfeberechtigte eine Behandlungspflicht zu abgesenkten Gebührensätzen einzuführen. Das ist verfassungswidrig, so der Staatsrechtler Professor Helge Sodan in einem Gutachten, das er für den PVS-Verband erstellt hat.

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