Hausbesuch im Notfall? Da gibt die Rechtsprechung den Leitfaden vor
NEU-ISENBURG. Wenn Ärzte in der laufenden Sprechstunde zu einem Hausbesuch gebeten werden, sind sie oft in der Zwickmühle. Machen sie den Hausbesuch, verärgern sie unter Umständen die einbestellten Patienten. Fahren sie nicht und verschlechtert sich der Gesundheitszustand des Hilfe suchenden Patienten, müssen sie eventuell mit vertragsarzt-, berufs-, haftungs- oder sogar strafrechtlichen Folgen rechnen. Was ist also zu tun?