Saarland

Heimbesuche bringen mehr Geld

Im Saarland erhalten Hausärzte künftig bis zu zehn Euro mehr pro abgerechnete Leistung, wenn sie Patienten im Heim aufsuchen. Auch für die fachärztliche Grundversorgung gibt es einen Zuschlag.

Andreas KindelVon Andreas Kindel Veröffentlicht:
Für Besuche in Alten- und Pflegeheimen erhalten die Kassenärzte an der Saar künftig einen Zuschlag.

Für Besuche in Alten- und Pflegeheimen erhalten die Kassenärzte an der Saar künftig einen Zuschlag.

© Jochen Tack / imago

SAARBRÜCKEN. Die KV Saarland fördert die Besuchsleistungen von Hausärzten in Alten- und Pflegeheimen ab 1. Oktober dieses Jahres mit zusätzlich pro Quartal rund 280.000 Euro.

Einen entsprechenden Passus im neuen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) hat die KV-Vertreterversammlung am vergangenen Mittwochabend, 21. August, in Saarbrücken einstimmig beschlossen.

Die Kassenärzte an der Saar hatten bei den Verhandlungen über die Vergütungsvereinbarung 2013 erreicht, dass die Krankenkassen zusätzlich zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung für besonders förderungswürdige Leistungen pro Quartal rund 610.000 Euro bereitstellen.

Davon stehen den Hausärzten etwa 280.000 Euro, den Fachärzten rund 330.000 Euro zur Verfügung.

Konkret erhalten die Hausärzte bei einem Besuch im Alten- und Pflegeheim pro abgerechnete Leistung einen Zuschlag von fünf Euro. Werden sie vom Heim gerufen, beträgt der Zuschlag sogar zehn Euro. Reichen die Mittel dafür am Ende nicht aus, sollen die Zuschläge quotiert werden.

Regionale Pauschale für Fachärzte

Bei den Fachärzten soll das Geld zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung genutzt werden. Zum einen wurde ein Zuschlag auf die neu in den EBM aufgenommene Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) beschlossen.

Für die Fachinternisten mit Schwerpunkt, die nach dem EBM von der neuen Pauschale ausgenommen sind, soll eine "regionale PFG" eingeführt werden. Von der Förderung sollen auch die Radiologen profitieren - aber immer nur dann, wenn sie keine anderen Leistungen abrechnen können.

Mit der Reform des Honorarverteilungsmaßstabs wurde auch eine neue Systematik bei der Verteilung der Gesamtvergütung im Saarland beschlossen. Künftig werden die Mittel für Labor und Notfalldienst nicht mehr vorweg abgezogen und der Rest dann auf Haus- und Fachärzte verteilt. Stattdessen werden vier Töpfe gebildet.

Von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung gehen dann etwa zwei Prozent in den Notfalldienst-Topf, sieben Prozent in den Labor-Topf und 42 oder 48 Prozent in die Töpfe für Hausärzte und Fachärzte.

Mit Spannung wird erwartet, ob die Mittel für Labor und Notfalldienst ausreichen. Falls nicht, bekommen Haus- und Fachärzte entsprechend weniger.

Neue Geldtöpfe für neue Leistungen

Neue EBM-Leistungen der Hausärzte in den Fachgebieten Geriatrie, Palliativmedizin und Sozialpädiatrie werden außerhalb des Regelleistungsvolumens im Vorwegabzug vergütet.

Das gilt auch für die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung. "Wir bilden Töpfe mit neuem Geld für neue Leistungen", erklärte der Abteilungsleiter Honorarabrechnung der KV Saar, Rainer Warken, vor den KV-Vertretern.

Darüber hinaus beschloss die Vertreterversammlung, die Regeln für die Anerkennung von Praxisbesonderheiten zu verschärfen. Hier müssen künftig mehr Kriterien als bisher erfüllt sein.

Nach Schätzungen der KV sind davon fast keine Hausarztpraxen, aber landesweit bis zu 50 Facharztpraxen betroffen.

"Wir wollen weg von individuellen Entscheidungen aus dem Bauch heraus", sagte KV-Vize Dr. Joachim Meiser zur Begründung, "hin zu nachvollziehbaren Entscheidungen". Ziel sei es, die Praxen mit wirklich besonderen Leistungen zu berücksichtigen.

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