Honorarkürzung ist Aufgabe der KV
NEU-ISENBURG (ger). Leistungen, die ein Vertragsarzt erbracht hat, sollten auch auf jeden Fall abgerechnet werden. Das gilt auch dann, wenn sie nicht oder nur schlecht vergütet werden.
NEU-ISENBURG (ger). Leistungen, die ein Vertragsarzt erbracht hat, sollten auch auf jeden Fall abgerechnet werden. Das gilt auch dann, wenn sie nicht oder nur schlecht vergütet werden.
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