Kein Kassen-Honorar für GKV-Aussteiger
CELLE (fst). Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat den Anspruch einer Kieferorthopädin auf Honorierung ihrer Leistungen durch eine gesetzliche Kasse verneint, weil die betreffende Medizinerin aus dem GKV-System ausgestiegen war (wir berichteten).