Behandlungsfehler
Kein direkter Anspruch gegen Hebamme
Bei Schadensersatzansprüchen nach Behandlungsfehlern während einer Geburt haben Arzt-Versicherer keinen direkten Anspruch gegen eine Hebamme – nur gegen deren Versicherung.
Bei Schadensersatzansprüchen nach Behandlungsfehlern während einer Geburt haben Arzt-Versicherer keinen direkten Anspruch gegen eine Hebamme – nur gegen deren Versicherung.
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