Urteil
Keine Umsatzsteuer auf Gebühr für Honorar-Vorauszahlung
Bei dem Abschlag, den eine PVS zur Vorfinanzierung ärztlichen Privathonorars fordert, handelt es sich um eine Kreditgebühr – und für die ist keine Umsatzsteuer abzuführen, urteilt ein Finanzgericht.