Keine Vertragsstrafe für eBay-Bieter

Veröffentlicht:

WAIBLINGEN (bü). Wer bei einer eBay-Auktion Waren anbietet, hat nicht das Recht, von potenziellen Kunden, die ein Gebot gegeben, dies aber wieder zurückgezogen haben, eine "Vertragsstrafe" zu verlangen. Die Forderung ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch (Paragraf 309 Absatz 6) unwirksam, urteilte das Amtsgericht Waiblingen.

Az.: 9 C 1000/08

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Debatte über „Kontaktgebühr“

Praxisgebühr: Wird das Placebo von einst zur Wunderpille?

KV will Versorgung sicherstellen

MVZ in Rheinland-Pfalz meldet Insolvenz an

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tag der Patientensicherheit

Von Fehlern anderer lernen: Wie Praxisteams ihre Sicherheitskultur stärken

Lesetipps