Direkt zum Inhaltsbereich

Keine Vertragsstrafe für eBay-Bieter

Veröffentlicht:

WAIBLINGEN (bü). Wer bei einer eBay-Auktion Waren anbietet, hat nicht das Recht, von potenziellen Kunden, die ein Gebot gegeben, dies aber wieder zurückgezogen haben, eine "Vertragsstrafe" zu verlangen. Die Forderung ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch (Paragraf 309 Absatz 6) unwirksam, urteilte das Amtsgericht Waiblingen.

Az.: 9 C 1000/08

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps

Sommerhitze: Das ist wichtig bei älteren Patienten

Kürzer ist oft besser

Wann ein Antibiotikum früher abgesetzt werden kann

Virushepatitis im Urlaub

Hepatitis auf Reisen: Wie schützen und wen?

Lesetipps
Frau mit Restless-Legs-Syndrom liegt im Bett und wackelt mit den Beinen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Achtung vor RLS-Mimics

Restless-Legs-Syndrom: Mit 5 Kriterien zur Diagnose

Einzelne Bilder von Lebensmitteln die reich an Histamin sind.

© PhotoSG / stock.adobe.com

Mythos mit Nebenwirkungen

Verdacht auf Histaminintoleranz: Wie Sie jetzt vorgehen