Urteil
Bundessozialgericht: Krankengeld fällt nach Eingliederungs-Reha geringer aus
Scheitert eine Maßnahme der Rentenversicherung zur Eingliederung ins Arbeitsleben, dann fällt ein anschließendes Krankengeld geringer aus. Maßstab ist das frühere Nettoeinkommen - das hat das Bundessozialgericht entschieden.