MVZ können sich nicht den Zusatz "gGmbH" geben
MÜNCHEN (all). Medizinische Versorgungszentren oder Kliniken, die als gemeinnützige GmbH (gGmbH) firmieren, sollten ihre Rechtsform ändern. Denn das Oberlandesgericht München hat jetzt in einem Urteil festgestellt, dass es den Zusatz "g" im GmbH-Recht eigentlich nicht gibt.