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Nach Elternzeit weniger Arbeitslosengeld

KASSEL (mwo). Eltern, die wenige Monate nach ihrer Elternzeit entlassen werden, haben nur Anspruch auf ein fiktives, oft geringeres Arbeitslosengeld.

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Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bekräftigt. Das Anrecht auf Arbeitslosengeld sei ohnehin schon gefördert, so das BSG zur Begründung. Die Kasseler Urteile sind auf das Krankengeld übertragbar, wenn Eltern nach einer Elternzeit lang andauernd krank werden.

Az.: B 11 AL 19/10 R und weitere

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