ALTERSGRENZE

Niederlassung auch für spät Entschlossene

Für Vertragsärzte war bisher nach Abschluss des 68. Lebensjahres Schluss. Das neue Vertragsarztrecht ermöglicht es Kollegen nun, zumindest in unterversorgten Gebieten weiterzumachen. Außerdem können sich Ärzte und Psychotherapeuten jetzt auch niederlassen, wenn sie älter als 55 Jahre sind.

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