Urteil
OLG Dresden zur Medikamenten-Aufklärung: Mündlich aber nicht bis ins kleinste Detail
Die Verschreibung eines aggressiven oder mit schwerwiegenden Nebenwirkungen verbundenen Medikaments erfordert die mündliche Aufklärung des Arztes und kann nicht durch den Hinweis auf die Gebrauchsinformationen ersetzt werden.


