Nordrhein

Orthopäden gehen auf die Barrikaden

Die Orthopäden in Nordrhein klagen über sinkende Honorare. Kassenpraxen kämpfen ums Überleben. Mehr Unterstützung können sie bei der VV aber nicht durchsetzen.

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Für mehr Stützungsmaßnahmen für Fachgruppen mit stark gesunkenen Fallwerten erreichten die Orthopäden mit ihrem Protest keine Mehrheit bei der VV.

Für mehr Stützungsmaßnahmen für Fachgruppen mit stark gesunkenen Fallwerten erreichten die Orthopäden mit ihrem Protest keine Mehrheit bei der VV.

© Ilse Schlingensiepen

DÜSSELDORF. In der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) schlagen Orthopäden und Chirurgen Alarm. Auf der Vertreterversammlung haben 200 von ihnen gemeinsam mit Chirurgen gegen die existenzbedrohend niedrige Vergütung protestiert.

"Mit den aktuellen RLV-Bescheiden für das dritte Quartal 2014 ist die Grenze des wirtschaftlich Darstellbaren endgültig überschritten", sagte Gastredner Dr. Ulrich Reinecke, der Vorstandsvorsitzende des Orthonet NRW. Von 2008 bis Ende 2013 sei das Honorar der Orthopäden um 19,6 Prozent gefallen, berichtete er.

Stützungsmaßnahmen hätten die schlimmsten Härten zwar effektiv abgemildert. Aber: "Der Konsens, Härten der Meistbetroffenen abzufedern bis zum Inkrafttreten eines neuen, ausgewogeneren EBM, wurde im vergangenen Jahr durch den populär werdenden Wunsch abgelöst, alle Stützungen zu streichen", berichtete er.

Die Folgen seien gravierend - nicht nur bei Orthopäden, sondern auch anderen Fachgruppen wie Gynäkologen und HNO-Ärzten.

Ungleichheiten bei Honorierung bemängelt

Für Reinecke steht fest: "Die derzeit praktizierte Honorarverteilung ist sachlich ungerechtfertigt, und sie ist handwerklich fehlerhaft." Im dritten Quartal betrage der Fallwert der Orthopäden 21,14 Euro, das Röntgen werde mit 3,56 Euro vergütet, sagte er. "Ist das die Art der KVNo, uns mitzuteilen, die Orthopädie werde abgewickelt?"

Die Empörung sei auch deshalb so groß, weil es in anderen Fachgruppen durchaus Zuwächse gibt. Hinzu kämen Ungleichheiten in der Honorierung.

"Ein Hausarzt bekommt für die Akupunktur des Bewegungsapparates 35 Prozent mehr als ein Orthopäde, er bekommt nur für die physikalische Therapie pro Fall 80 Prozent des RLV eines Orthopäden, dessen oft große physikalische Abteilungen dieselbe Leistung aus dem RLV erbringen sollen", kritisierte Reinecke.

Das lasse sich den Betroffenen nicht vermitteln, die nicht mehr wüssten, wovon sie in Zukunft die Praxiskosten, insbesondere aber das Personal, bezahlen sollen. "Wir nehmen nicht hin, dass die Honorarverteilung in diesem grotesken Ausmaß auseinanderstrebt!"

Die Orthopäden werden noch mehr Personal entlassen müssen, Leistungen sowie Sprechstundenzeiten einschränken und Patienten zum Röntgen überweisen, kündigte er an. "Der orthopädische Sicherstellungsauftrag ist gescheitert." Die Gründe dafür werde man offenlegen, kündigte Reinecke an.

"Wir werden gegenüber Patienten, aber auch gegenüber den Kassen deutlich machen, dass Unterversorgung nicht nur auf einem absoluten Mangel an Mitteln, sondern auch auf einer ungleichmäßigen Verteilung der Honorare gründet und dass diese hausgemacht ist."

Versorgung auf Niveau eines Dritte-Welt-Landes

Mit den aktuellen Regelleistungsvolumina können die Praxen nicht kostendeckend arbeiten, bestätigte VV-Mitglied und Orthopäde Wolfgang Bartels aus Kreuzau.

"Eine orthopädische Kassenarztpraxis kann von den Kassenpatienten nicht mehr existieren." In Zeiten voller Kassen der GKV bewege sich die Versorgung auf dem Niveau eines Dritte-Welt-Landes, kritisierte er.

"Für uns konservative Orthopäden ist es nicht mehr fünf vor zwölf", betonte Bartels. Mit den RLV-Bescheiden für das dritte Quartal werde die konservative Orthopädie Geschichte.

Ein Antrag von Bartels, mit dem er Stützungsmaßnahmen für Fachgruppen mit stark gesunkenen Fallwerten anregte, fiel aber bei den Delegierten klar durch. (iss)

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Kommentare
Dr. Wolfgang Bensch 09.07.201412:03 Uhr

Einen "orthopädischen" Sicherstellungsauftrag gibt es nicht

Der Protest legt wieder einmal dar, welche Unkenntnis bei den Ärzten herrscht, die so stolze "Freiberufler" sind und sich nicht mit dem Studium von Sozialgesetzbuch V herumschlagen wollen:

Sozialgesetzbuch Fünftes Buch Gesetzliche Krankenversicherung

§ 75 Inhalt und Umfang der Sicherstellung

(1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben die vertragsärztliche Versorgung in dem in § 73 Abs. 2 bezeichneten Umfang sicherzustellen und den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen, daß die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Die Sicherstellung umfaßt auch die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notfalldienst), nicht jedoch die notärztliche Versorgung im Rahmen des Rettungsdienstes, soweit Landesrecht nichts anderes bestimmt. Kommt die Kassenärztliche Vereinigung ihrem Sicherstellungsauftrag aus Gründen, die sie zu vertreten hat, nicht nach, können die Krankenkassen die in den Gesamtverträgen nach § 85 oder § 85a vereinbarten Vergütungen teilweise zurückbehalten. Die Einzelheiten regeln die Partner der Bundesmantelverträge.

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