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Fürsorgepflicht von Hausärzten / BGH

Patient muss auch noch nach Überweisung informiert werden

Ärzte haben laut Bundesgerichtshof eine "nachwirkende Schutz- und Fürsorgepflicht". Heißt: Wird ihnen durch Dritte ein kritischer Befund bekannt, müssen sie ihre Patienten darüber in Kenntnis setzen. Sie dürfen nicht einfach davon ausgehen, dass dies bereits geschehen sei.

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