Praxispartner hat kein Recht auf Arztsitz
KASSEL (mwo). Der verbliebene Partner einer Gemeinschaftspraxis kann nicht nach Jahren noch die Ausschreibung des weiteren Sitzes verlangen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel gilt dies auch dann, wenn vertragswidriges Verhalten des ausgeschiedenen Partners zu der Verzögerung geführt hat.