Praxiswagen - Berlin kündigt Regelung an
NEU-ISENBURG (pei). Ärzte und Steuerberater rätseln immer noch, wie sich der betriebliche Nutzungsanteil beim Praxisauto hieb- und stichfest belegen läßt. Das Bundesfinanzministerium hat Anwendungsbestimmungen für die Finanzämter angekündigt.