Prüfvereinbarungen galten über 2004 hinaus
KASSEL (mwo). Statistische Vergleichsprüfungen waren auch in der Übergangszeit nach dem 1. Januar 2004 zulässig. Trotz neuer gesetzlicher Grundlagen boten die alten Prüfvereinbarungen hierfür noch eine ausreichende Grundlage, urteilte gestern das Bundessozialgericht.







