„ÄrzteTag“-Podcast
Rebudgetierung von Leistungen – darf ich dann mehr Privatmedizin anbieten, Professor Ehlers?
Was dürfen Vertragsärzte, wenn sie ihre Umsatzverluste aus dem TSVG ausgleichen wollen – und was dürfen sie nicht? Im „ÄrzteTag“-Podcast spielt Arzt und Medizinrechtler Professor Alexander Ehlers die Möglichkeiten durch.
Veröffentlicht:Die Rebudgetierung von Leistungen und der Wegfall von den TSVG-Zuschlägen für die Vergabe von schnellen Terminen dürften 2027 zu empfindlichen Umsatzeinbußen bei vielen Praxen führen.
Ärzteverbände und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben prognostiziert, dass durch den Wegfall der Anreize für schnelle Termine die Wartezeiten noch länger werden könnten als bisher schon. Stattdessen könnten Vertragsärztinnen und -ärzte versucht sein, mehr Leistungen privat anzubieten.
Im „ÄrzteTag“-Podcast beschreibt Professor Alexander Ehlers die zu erwartenden Änderungen, zum Beispiel die Budgetierung vieler bisher extrabudgetär vergüteten Leistungen. Er empfiehlt, die gesundheitspolitische Entwicklung genau im Auge zu behalten, zum Beispiel, welche Leistungen am Ende tatsächlich budgetiert werden und welche nicht. Davon seien die verschiedenen Fachrichtungen sehr unterschiedlich betroffen. Erst nach den Entscheidungen zu den ersten Reformprojekten voraussichtlich im November im Bundesrat sei es Zeit, Strategien für das kommende Jahr konkret ins Auge zu fassen.
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Doch welche Reaktionsmöglichkeiten haben Vertragsärzte überhaupt? Dürfen beispielsweise Leistungen aus dem GKV-Katalog Kassenpatienten als Selbstzahlerleistungen angeboten werden, wenn im Gegenzug ein schneller Termin angeboten wird? Oder unter welchen Voraussetzungen wäre das möglich? Und wie stark darf die vertragsärztliche Tätigkeit eingeschränkt werden, wenn erbrachte Leistungen stärker als bisher budgetiert werden.
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Im Gespräch gibt Ehlers konkrete Antworten, welche Möglichkeiten Vertragsärzte haben, wo eine Grenze für die Reduktion der Sprechzeiten und der angebotenen Termine liegen könnte und warum die Plausibilitätsprüfungen plötzlich auch in der anderen Richtung gefährlich werden könnten: Nämlich, wenn im Verhältnis zum eigenen Versorgungsauftrag zu wenige Leistungen für Kassenpatienten erbracht werden.











