Vertretung

Qualifikation muss stimmen

Vertragsärzte können sich - ausnahmsweise - vertreten lassen. Zulässige Gründe gibt es viele. Doch bei der Auswahl des Vertreters ist einiges zu beachten. Sonst könnte es später Probleme bei der Abrechnung der erbrachten Leistungen geben.

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