Wirtschaftliche Arzneimittelverordnung

Rabatte sollen bei Auffälligkeitsprüfung jetzt vorab einkalkuliert werden

Hersteller-Rabatte ersparen den Krankenkassen jährlich Ausgaben in Milliardenhöhe. Diese Ersparnis soll bei der Bewertung der arztseitig veranlassten Medikamentenkosten nun früher berücksichtigt werden.

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