Täuschung über Mangel berechtigt zur Rückgabe
KARLSRUHE (dpa/eb). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die mangelhafte Waren oder Immobilien wieder loswerden wollen. In einem Streitfall über eine Wohnung mit Feuchtigkeitsschaden urteilte das Gericht, daß der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden kann, weil der Verkäufer den Schaden bewußt verschwiegen hat.