Teilgemeinschaftspraxen sind rechtlich heiße Eisen
ERFURT (juk). Manche Kooperationsformen, die das neue Vertragsarztrecht ermöglicht, bergen rechtliche Tücken. Brisant ist vor allem die Teilgemeinschaftspraxis. "99 Prozent von ihnen verstoßen gegen die Berufsordnung", ist Rechtsanwalt Dr. Stefan Bäune aus Essen überzeugt.