Umkleidezeiten: BAG fällt keine Entscheidung

ERFURT (mwo). Die Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt zu Umkleide- und Desinfektionszeiten ist ausgeblieben. Aus formalen Gründen konnte das BAG die am 18. Mai verhandelte Streitfrage nicht klären.

Veröffentlicht:

Ein Krankenpfleger meinte, dass die Zeit, die er zum An- und Ausziehen der Arbeitskleidung sowie zur Desinfektion benötigt, dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zufolge als Arbeitszeit gilt.

Das BAG wies seine Klage nun ab - aber allein wegen Form- und Prozessfehlern. Inhaltlich prüfte das BAG die Streitfrage nicht.

Az.: 5 AZR 181/10

Mehr zum Thema

Vor dem Ärztetag in Mainz

Landesärztekammer-Präsident Matheis: „Es wird am Sachverstand vorbei regiert!“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Mensch tippt auf Tastatur.

© Mikhail Tolstoy / stock.adobe.com

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen