Unfreundlichkeit reicht nicht aus für die Kündigung
MAINZ (dpa). Unhöflichkeit gegenüber Kunden und schlechte Arbeitsleistungen rechtfertigen nicht ohne weiteres eine ordentliche Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland- Pfalz in Mainz in einem Urteil.