Verfassungsrichter kippen die Erbschaftsteuer
KARLSRUHE (all). Die Erbschaftsteuer muss nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts überarbeitet werden. Denn der Wert von Betriebsvermögen wie Arztpraxen oder Immobilien wird derzeit viel niedriger angesetzt als der von Bargeld oder Wertpapierdepots. Für Niedergelassene bedeutet der Beschluss, dass sie ihre Risikoplanung überdenken sollten.