Abrechnungstipp

Vergessen Sie keine Labor-Kennnummer!

Mit der aktuellen Laborreform haben sich umfassende Änderungen bei den sogenannten Ausnahmekennnummern ergeben. Um nicht den Wirtschaftlichkeitsbonus zu gefährden, sollten Sie die neuen Regeln kennen – und insbesondere auf drei Punkte achten.

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