Urteil
Landgericht München rügt intransparenten „Gesamteindruck“ eines Arzt-Bewertungsportals
Viele Bewertungen für eine Praxis als Portal auszuweisen, dann aber nicht alle gleichwertig für den Durchschnittswert heranzuziehen, ist nicht rechtmäßig.
Viele Bewertungen für eine Praxis als Portal auszuweisen, dann aber nicht alle gleichwertig für den Durchschnittswert heranzuziehen, ist nicht rechtmäßig.
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