Ärztliche Gutachten
Vergütung auch bei nicht fertiggestelltem Sachverständigen-Gutachten
Auch bei einem nicht fertiggestellten Gutachten kann ein vom Gericht ernannter ärztlicher Sachverständiger eine Vergütung verlangen. Es müssten alle erforderlichen Vorbereitungsarbeiten und erbrachten Leistungen honoriert werden, betont ein Landessozialgericht.