Versicherter muß Falschangaben Dritter ausbaden
SAARBRÜCKEN (dpa). Falsche Angaben bei einer Unfallversicherung kosten auch dann den Versicherungsschutz, wenn der Versicherte das entsprechende Formular nicht selbst ausgefüllt, sondern nur blanko unterschrieben hat. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.