Vorteile für Gemeinschaften sind erlaubt
KASSEL (mwo). Die derzeitige "begrenzte Privilegierung von Gemeinschaftspraxen" ist zulässig. Das hat am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Es wies die Klagen von vier in Einzelpraxis arbeitenden Ärzten aus Hessen und Baden-Württemberg ab.