Abrechnungstipp
Wenn Hausarztpraxen Massagen anbieten
Massageleistungen, Lichttherapie und Co. dürfen auch von Hausarztpraxen durchgeführt werden - unter bestimmten Voraussetzungen. Bei der Abrechnung gibt es aber Einschränkungen.
Massageleistungen, Lichttherapie und Co. dürfen auch von Hausarztpraxen durchgeführt werden - unter bestimmten Voraussetzungen. Bei der Abrechnung gibt es aber Einschränkungen.
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