Wettbewerb für Gesundheitsdienstleister
KÖLN (iss). In Nordrhein-Westfalen ist ein Wettbewerb für die Gesundheitswirtschaft initiiert worden. Unter dem Motto "Med in.NRW - Innovative Gesundheitswirtschaft" stellen das Land und die Europäische Union in den nächsten fünf Jahren zu gleichen Teilen bis zu 70 Millionen Euro zur Verfügung.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


