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Tipps für Patienten

Neue Patientenverfügung der Kammer Niedersachsen

Veröffentlicht:

HANNOVER. Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) hat eine neu gestaltete Patientenverfügung heraus gebracht, wie die ÄKN mitteilt. Darin empfiehlt sie, vor der Abfassung einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht einen Arzt zu konsultieren. Patienten sollten die medizinischen Möglichkeiten kennen, um die Konsequenzen eigener Entscheidungen besser abschätzen zu können, hieß es. Mithilfe der Vorsorgevollmacht kann der Betroffene zudem eine Vertrauensperson bestimmen, die dem in der Patientenverfügung festgelegten Willen Geltung verschaffen soll. Der Erklärung beigefügt sind zwei Kärtchen für das Portemonnaie oder die Brieftasche. So kann der Patient im Zweifel auf seine Patientenverfügung hinweisen. (cben)

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