Direkt zum Inhaltsbereich

Big Data

Künstliche Intelligenz alleine beflügelt die Versorgung nicht

Big Data und Deep Learning sind zwei Voraussetzungen, um Künstliche Intelligenz sinnvoll in den medizinischen Versorgungsalltag zu integrieren. Dabei lauern jedoch etliche Fallstricke, wie eine Telemedizinkonferenz vor Augen führte.

Von Christina Bauer Veröffentlicht:
Datenkrake mit medizinischem Nutzen: Mittels Deep Learning kann Künstliche Intelligenz Ärzte in der Diagnostik unterstützen.

Datenkrake mit medizinischem Nutzen: Mittels Deep Learning kann Künstliche Intelligenz Ärzte in der Diagnostik unterstützen.

© ktsimage / Getty Images / iStock

MÜNCHEN. Der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI), die auf die Methode des Deep Learning zurückgreift, bahnt sich ihren Weg in den Versorgungsalltag und unterstützt Ärzte bei der Diagnosestellung. Beim jüngsten Fachtag der Bayerischen TelemedAllianz (BTA) diskutierten Experten im IBM-Tower in München die Chancen und Risiken. Watson, IBMs KI-Lösung, ist eine der ersten ihrer Art, die auch im Klinikalltag verwendet wird. Ärzten in den USA gibt Watson schon heute Behandlungsempfehlungen gegen Krebs. In Australien diagnostiziert Watson Hautkrebs. Zudem werden radiologische Bildauswertung und genetische Diagnostik erprobt. Längst arbeiten etliche weitere Unternehmen an eigenen KI-Lösungen für das Gesundheitswesen. Sie alle sollen Ärzte entlasten, Behandlungen besser und effizienter machen.

Muster erkennen

Lernende Programme können unstrukturierte Daten verarbeiten und Muster erkennen. Das unterscheidet sie von "normaler" Software. Watson und Co. können jedoch nur so klug sein, wie die Daten, mit denen sie gefüttert werden. Die australische Version zur Hautkrebs-Diagnostik greift beispielsweise auf eine Datenbank mit 15 Millionen Krebsbildern zu. Laut IBM kann Watson damit Hautkrebs in 95 Prozent der Fälle erkennen. Zum Vergleich: Unter Ärzten betrage die Quote nur 80 Prozent.

"Die Systeme werden über die Zeit besser", berichtete Ulla Kieserg, Executive IT Architect bei IBM Deutschland. Bei Senioren in Homecare funktioniere das ähnlich. Über das Internet of Things (IoT) vernetzte Geräte könnten etwa mittels Sensoren erfassen, wo jemand ist, oder ob Türen geöffnet sind. Dabei lerne ein intelligentes Programm kontinuierlich, was ein bestimmter Anwender üblicherweise tue; es werde personalisiert. Die vielen Nutzungsmöglichkeiten sensibler Gesundheitsdaten erforderten aber zugleich ein funktionierendes Consent Management. "Der Patient steht im Zentrum und hat die Hoheit über seine Daten", so Kieserg. Wer wann was sehen könne, müsse jeder selbst bestimmen, nur das sei datenschutzrechtlich sinnvoll.

Die Rhön Klinikum AG hat sich inzwischen von Watson verabschiedet und verwendet nun das System InSpire des österreichischen Herstellers Mindbreeze GmbH. Zunächst sollte Watson am Zentrum für unerkannte und seltene Erkrankungen der Marburger Uniklinik erprobt und dann in weiteren Rhön-Häusern eingesetzt werden. Nun kündigte Rhön an, mit weiteren Anbietern an neuen KI-Lösungen arbeiten zu wollen. Medizintechnikstudenten der Hochschule Landshut erprobten jüngst mit der Cerner Deutschland GmbH Algorithmen zur MRT-Auswertung.

In den nächsten Jahren dürfte es neue Entwicklungen unterschiedlicher Anbieter geben. All das bringt bedeutende rechtliche Anforderungen mit sich. "Wir müssen in neuen rechtlichen Kategorien denken", erläuterte Dr. Gunnar Sachs von der Beraterfirma Clifford Chance beim BTA-Fachtreffen. Nach neuem EU-Recht könne eine unzulässige Nutzung individueller Gesundheitsdaten sowohl für Firmen als auch Einzelpersonen sehr teuer werden.

Korruptionsvorwurf droht

Wer in den wachsenden Feldern Big Data, IoT und Deep Learning Medizinprodukte entwickle, müsse sich darüber klar sein. Zusätzlich zu Datenschutzanforderungen stellten sich dabei Fragen der Produkthaftung, wenn ein Gerät etwa fehlerhafte Ergebnisse erbringe. In den komplexen Kooperationen von Produktherstellern, IT-Infrastrukturbetreibern, Datenverarbeitenden und Ärzten müsse zudem auf klare Verträge geachtet werden. Sonst könnten Kooperationen nicht zuletzt als unzulässige Vorteilsgewährung oder Vorteilsnahme geahndet werden. Sachs empfahl den Einrichtungen daher: "Sie brauchen einen Digitalisierungsbeauftragten – mindestens einen."

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Logo Digiteneers - Vertidisan

© Digitineers

Digitineers

Bei Schwindel – Vertidisan®: Die Therapie-App

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Logo Cardisio

© Doctolib

Doctolib

Mehr Service: KI-Assistenz rund um die Privatbehandlung

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Jugendliche die schon früh, ohne Eltern in die Sprechstunde kommen, werden selbstständiger.

© Racle Fotodesign / stock.adobe.com

Typ-1-Diabetes bei Kindern und Jugendlichen

Wie gelingt der Übergang vom Pädiater in die Erwachsenenmedizin?

Frauen erhalten eine andere und meist schlechtere Behandlung als Männer. Sie sind häufiger vom Medical Gaslighting betroffen, insbesondere in der Kardiologie.

© NPS Studio / stock.adobe.com

Hormone, Schwangerschaft, Wechseljahre

Warum ein Diabetes Frauen anders trifft als Männer

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Esteban Roman Garcia hat einen modernen OP eingerichtet, mit allen erforderlichen Geräten, um effizientes Arbeiten zu ermöglichen.

© privat

Praxismanagement

Arzt und Unternehmer: Chirurg in Ostwestfalen auf Expansionskurs

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: dem Finanzdienstleister MLP SE, Wiesloch
Logo vom ÄrzteTag extra der Ärzte Zeitung mit dem Porträt des Podcast-Gesprächspartners Reinhard Pfingsten von der apoBank

© apoBank

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte das neue Altersvorsorgedepot für den Ruhestand nutzen, Herr Pfingsten?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vom Schmerzgel bis zum Wiegenlied

Zehn Strategien gegen Impfstress

Kasuistik

Lebensgefahr! Tattoo mit schockierenden Folgen

Lesetipps
Bluttest

© NiDerLander / stock.adobe.com

Demenz erkennen

Neuer Ansatz für eine Alzheimer-Diagnostik mittels Bluttests

Eine schwangere Frau hält sich die rechte Bauchseite und telefoniert.

© T Mdlungu/peopleimages.com / Stock.adobe.com

Kasuistik

Schwangere mit akutem Abdomen: Der Blinddarm war es diesmal nicht