Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband

Mindestmengen-relevante Eingriffe

1075 Kliniken dürfen im kommenden Jahr operieren

Welche Kliniken dürfen 2021 Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen? Das zeigt eine aktuelle Online-Karte der AOK. Fallzahl-Rückgänge aufgrund der Pandemie wurden bei den Entscheidungen der Krankenkassen berücksichtigt.

Von Peter Willenborg Veröffentlicht:
Operationsalltag in einer Klinik

Gesetzlich vorgeschriebene Mindestmengen gibt es aktuell für sieben komplexe und planbare Behandlungen.

© santypan / stock.adobe.com

Berlin. Die Zahl der Kliniken, die im kommenden Jahr Mindestmengen-relevante Behandlungen durchführen und abrechnen dürfen, ist etwas geringer als in diesem Jahr. Das zeigt die neue „Mindestmengen-Transparenzliste 2021“ im Internetauftritt des AOK-Bundesbandes. Basis der Online-Karte sind die Prognose-Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen.

Sie sind in den letzten Wochen aufgrund der Fallzahlen für die relevanten Behandlungen aus den letzten anderthalb Jahren getroffen worden. Diese mussten die Kliniken bis zum 7. August an die Kassen melden.

Knie-Implantationen in 934 Kliniken

Eine positive Prognose für das Folgejahr konnten dabei auch Kliniken erhalten, die die notwendige Zahl von Operationen zum Beispiel infolge der Absage von planbaren Eingriffen in der Coronavirus-Pandemie nicht erbracht haben.

Insgesamt zeigt die Karte 1075 Klinik-Standorte – 17 weniger als im vergangenen Jahr. Die Indikation mit den wenigsten beteiligten Kliniken ist die Lebertransplantation, die im nächsten Jahr in 21 Kliniken durchgeführt werden darf. Diese Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Die von den Krankenhäusern gemeldeten Fallzahlen geben wichtige Hinweise auf die Routine der Op-Teams am jeweiligen Standort.

Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes

Am anderen Ende des Spektrums liegen die Erstimplantationen von Knie-Totalendoprothesen: 934 Klinik-Standorte haben für das kommende Jahr eine Abrechnungserlaubnis erhalten. Das sind 23 Standorte weniger als 2020. In der AOK-Karte lassen sich schon auf den ersten Blick regionale „Cluster“ erkennen, in denen viele Kliniken die komplizierten Knie-Operationen anbieten – mit großen Unterschieden im Fallzahl-Niveau. Die von den einzelnen Kliniken gemeldeten Fallzahlen werden in der Karte im Detail abgebildet.

„Die 2019 neu eingeführten Regelungen zur Meldung der Op-Zahlen durch die Krankenhäuser führen zu mehr Transparenz – nicht nur für die Krankenkassen, sondern dank unserer Online-Karte auch für Patienten und einweisende Ärzte“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes anlässlich der Veröffentlichung. „Die von den Krankenhäusern gemeldeten Fallzahlen geben wichtige Hinweise auf die Routine der Op-Teams am jeweiligen Standort.“

Viele Kliniken haben geklagt

Für die Kliniken, die bestimmte komplexe Eingriffe nicht mehr erbringen dürfen, sei das mitunter ein schmerzhafter Prozess. Das zeige auch die relativ hohe Zahl von Klagen vor den Sozialgerichten: Von den bundesweit rund 70 Kliniken, die von einem Vergütungsausschluss für 2020 betroffen waren, sind etwa die Hälfte vor Gericht gezogen. „Die Durchsetzung der Mindestmengen bleibt auch unter den neuen Rahmenbedingungen ein schwieriger Prozess“, sagt AOK-Vorstand Litsch. Daher begrüßt der AOK-Bundesverband die Pläne des Gesetzgebers, mit dem „Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz“ die Mindestmengen-Regelungen noch einmal zu schärfen. „Die geplante Stärkung der Mindestmengen ist wichtig, denn sie bewahren Patientinnen und Patienten vor unnötigen Komplikationen und können sogar Leben retten“, so Litsch.

7 Eingriffe mit Mindestmengen

Gesetzlich vorgeschriebene Mindestmengen gibt es aktuell für sieben komplexe und planbare Behandlungen. Dies sind:

  • die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr),
  • Transplantation der Leber (20),
  • Transplantation der Niere (25),
  • Stammzelltransplantationen (25),
  • komplexe Op an der Speiseröhre (10)
  • Komplexe Op an der Bauchspeicheldrüse (10) sowie
  • die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1250 Gramm (14 Fälle pro Jahr).

Die „Mindestmengen-Transparenzkarte“ der AOK macht für die einzelnen Krankenhäuser sichtbar, auf welcher Basis die Op-Berechtigung erteilt wurde und welche Fallzahlen zuletzt erreicht wurden. So haben einzelne Krankenhäuser ihre Op-Berechtigung durch die zuständige Landesbehörde erhalten, um eine flächendeckende medizinische Versorgung zu gewährleisten. Auch Kliniken, die das erste Mal oder nach einer mindestens zweijährigen Unterbrechung eine Leistungserlaubnis erhalten haben, werden in der Online-Karte extra ausgewiesen.

Die Mindestmengen-Transparenzkarte finden Sie im Web unter:

https://tinyurl.com/y6senw98

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