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Arzneimittel

Den Inhalt der Fortbildung definieren die Ärzte

Bevor ein Arzneimittel auf den Markt kommt, sind im Rahmen der Forschung mehr als zehn Jahre Wissen erarbeitet worden. Know-how, das Ärzten zur Verfügung gestellt werden muss.

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Arzneimittel sind hochkomplexe und erklärungsbedürftige Produkte – sie sind nicht selbsterklärend. Es ist also im Sinn von Patienten, wenn Ärztinnen und Ärzte bestmöglich über Medikamente informiert sind. Aufgrund ihrer Forschung haben Pharma-Unternehmen sehr fundierte Kenntnisse über Arzneimittel: Schon bei der Zulassung stecken in einer Tablette mehr als zehn Jahre Entwicklungsarbeit. Dieses Wissen soll aus der klinischen Forschung in die Therapie gelangen. Diese Scharnierfunktion haben Fortbildungsveranstaltungen. Deshalb unterstützen Pharma-Unternehmen den Wissenstransfer.

Für die Unterstützung der Ärztefortbildung gibt es klare Regeln. Sie kommen von der „Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V. (FSA)“. Deren Vorgabe ist klar: Sponsoring muss angemessen sein und Veranstaltungen dürfen keinen Unterhaltungscharakter haben. Zudem legt der FSA-Kodex fest, dass Art, Inhalt und Präsentation der Fortbildungsveranstaltung allein von dem ärztlichen Veranstalter bestimmt werden.

Über diese Vorgaben hinaus wird besonderen Wert auf Transparenz gelegt. So müssen die Unternehmen gegenüber den Veranstaltern darauf hinwirken, dass ihre Unterstützung sowohl in der Einladung zur Veranstaltung als auch bei deren Durchführung gegenüber den Teilnehmern offengelegt wird. Diese FSA-Vorgabe ist inzwischen Standard bei wissenschaftlichen Kongressen. Darüber hinaus veröffentlichen Unternehmen ihre Leistungen bei Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen des FSA-Transparenzkodex. Ärztinnen und Ärzte werden dabei nur namentlich genannt, wenn sie dem zustimmen. Jeder Fünfte tut dies: Tendenz leicht steigend.

Die Ärzteschaft hat durch die Muster-Fortbildungsordnung der Bundesärztekammer ebenfalls klare Standards zur wissenschaftlichen Unabhängigkeit von Fortbildungsveranstaltungen gesetzt.

Ob Ärzte mit einer Veranstaltung Fortbildungspunkte generieren können, liegt in der Entscheidungshoheit der Landesärztekammern, die die alleinige Berechtigung zur Zertifizierung von wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen haben. (eb)

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