Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen

Effekte der Preisreglementierung durch das AMNOG

Einsparungen addieren sich auf 13,4 Milliarden Euro

Entgegen ursprünglichen Befürchtungen entlasten Erstattungsbeträge die Krankenkassen maßgeblich: Allein im Jahr 2020 um 3,9 Milliarden Euro.

Von Helmut Laschet Veröffentlicht:
Nach anfänglicher Enttäuschung über das Ausmaß der Einsparungen sind doch nach zehn Jahren 13,4 Milliarden Euro zusammengekommen.

Nach anfänglicher Enttäuschung über das Ausmaß der Einsparungen sind doch nach zehn Jahren 13,4 Milliarden Euro zusammengekommen.

© Schlierner / stock.adobe.com

Mit der Einführung der frühen Nutzenbewertung und den darauf basierenden Erstattungsbeträgen wurde 2011 die letzte Lücke der Preisreglementierungen in der Arzneimittelversorgung geschlossen. Nach Einführung der Festbeträge für patentfrei gewordene Arzneimittel (1989), dem Ausschluss rezeptfreier Arzneimittel aus der Verordnungsfähigkeit und der in mehreren Schritten erfolgten Rabattvertragssystematik für Generika in den 2000er Jahren war das Segment der patentgeschützten Medikamente der letzte Bereich, in dem pharmazeutische Unternehmen ihre Preise autonom setzen konnten.

Ab 2011 blieb diese Preisautonomie nur noch im ersten Jahr nach Zulassung erhalten, um zu vermeiden, dass eine echte vierte Hürde entsteht, die zu einer verzögerten Markteinführung hätte führen können. Mit dem AMNOG wurde sichergestellt, dass spätestens ein Jahr nach Markteinführung eines Arzneimittels mit einem neuen Wirkstoff zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband ein Erstattungsbetrag vereinbart sein muss, ersatzweise entscheidet – tatsächlich eher selten – eine Schiedsstelle.

Die Preisreglementierung hat bedeutsame Wirkungen:

  • Für die Ärzte: Die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit ist im wesentlichen auf die Hersteller und den GKV-Spitzenverband übergegangen. Zwar bleiben Ärzte formal im Einzelfall verantwortlich für die Wirtschaftlichkeit ihrer Verordnungen, de facto aber hat das Instrument der Wirtschaftlichkeitsprüfung an Bedeutung verloren. Regresse im Zusammenhang mit der Verordnung von innovativen Arzneimitteln sind in den vergangenen Jahren nicht mehr exekutiert worden. Versuche von Krankenkassen, in einer Reihe von Einzelfällen Regressverfahren wegen Verordnung von Arzneimitteln für Subgruppen von Patienten, für die kein Zusatznutzen anerkannt war, durchzuführen, wurden eingestellt.
  • Für die Kassen: Nach anfänglicher Enttäuschung über das Ausmaß an Einsparungen verläuft deren Wachstum nahezu exponentiell. 2020 erreichten die Entlastungen durch Erstattungsbeträge laut IQVIA 3,9 Milliarden Euro. Kumuliert über zehn Jahre wurden die Kassen um fast 13,4 Milliarden Euro entlastet.
  • Auf die Preise: Regelmäßig beklagt werden jährlich stark steigende Preise für Innovationen. Die Autoren des DAK-AMNOG-Reports 2020 unter der Federführung des Bielefelder Gesundheitsökonomen Professor Wolfgang Greiner haben eine Differenzierung vorgenommen. Das Ergebnis: Nur die Jahrestherapiekosten bei Orphan Drugs sind sehr stark – von rund 100 000 Euro 2012 auf rund 350 000 Euro 2019 – gestiegen. Bei den Nicht-Orphans blieben die Jahrestherapiekosten mit rund 50 000 Euro nahezu konstant. (HL)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Die Long-COVID-Richtlinie umfasst nicht nur Patienten mit Verdacht auf Long-COVID, sondern nimmt auch andere Erkrankungen mit ähnlichen Symptomen in den Blick.

© Parradee / stock.adobe.com

Koordinierende Versorgung als Ziel

Long-COVID-Richtlinie in Kraft - jetzt fehlt noch die Vergütung