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Abrechnungstipp

Sieben Prozent für die Vorhaltepauschale? Augen auf bei der Impfquote im ersten Quartal!

Die Kriterien für die neuen Positionen im EBM zur Vorhaltepauschale enthalten so manche Überraschung bei genauerem Hinsehen. Das gilt auch für die Impfquoten, die erreicht werden müssen.

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Zu wenig Zeit für Impfungen? Es lohnt sich, im ersten Quartal genau hinzusehen!

Zu wenig Zeit für Impfungen? Es lohnt sich, im ersten Quartal genau hinzusehen!

© Zerbor / stock.adobe.com

Sind sieben Prozent schwerer zu erreichen als 25 Prozent? Die Kriterien für die neue Vorhaltepauschale greifen bekanntlich erstmals im laufenden Quartal.

Nach deren Veröffentlichung im Sommer 2025 wurde unter anderem die Vorgabe diskutiert, dass Hausärzte im vierten Quartal eine Quote von Impfleistungen in Höhe von 25 Prozent bezogen auf die Behandlungsfälle erbringen müssen, um das Impfkriterium zu erfüllen. Das heißt, bei 1.000 Fällen in der Regelversorgung müssen im vierten Quartal insgesamt 250 Impfleistungen erbracht werden, um den Anforderungen zu genügen.

Kritisiert wurde dieses Kriterium deshalb, weil viele Praxen bereits im September aus medizinischen Gründen mit den Impfungen gegen Influenza beginnen und daher Probleme haben könnten, diese hohe Quote zu erreichen.

Keine Zeit für Impfungen im „Grippequartal“?

Eine Simulation der KV Rheinland-Pfalz anhand alter Abrechnungen hat ergeben, dass es vielleicht sogar noch schwerer werden könnte, die Quote von sieben Prozent im ersten Quartal zu erreichen.

Der Grund könnte sein, dass im ersten Quartal des Jahres, dem „Grippequartal“, die Praxen aufgrund vieler Atemwegsinfektionen ohnehin so viel zu tun haben, dass weniger Gesundheitsuntersuchungen (GU, Check-up 35) terminiert werden als in anderen Quartalen. Bei der GU wird auch der Impfstatus überprüft, sodass dadurch fast automatisch zusätzliche Impftermine vereinbart werden, zum Beispiel zur Auffrischung des Schutzes vor Tetanus oder vor FSME – oder auch für die Herpes-zoster-Impfung.

Für Praxen, die darauf spekulieren, dass sie acht von zehn Kriterien für die Vorhaltepauschale erfüllen, um einen Zuschlag je Fall in der Regelversorgung von rund 2,50 Euro zu bekommen (im Vergleich zum bisherigen Honorar für die Vorhaltepauschale), sollten daher die Anzahl der Impfungen im ersten Quartal auf jeden Fall im Blick behalten, um bei Bedarf noch reagieren zu können. (ger)

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