Bundesweit:

Erstmals Schmerztherapie im Bedarfsplan berücksichtigt

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KIEL. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und die gesetzlichen Krankenkassen im Land haben sich auf ein bundesweit bislang einmaliges Konzept verständigt, um die Versorgung von Schmerzpatienten zu sichern. Dazu wurde im Bedarfsplan festgehalten, dass ein frei werdender Sitz eines Schmerztherapeuten gezielt wieder mit einem Arzt besetzt werden soll, der an der Schmerztherapie-Vereinbarung teilnimmt. In Schleswig-Holstein sind dies derzeit 37 Ärzte. "Damit schaffen wir gute Bedingungen für eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung", betont Tom Ackermann, Vorstand der AOK Nordwest.

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