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GKV

Grenze für Beitragspflicht bleibt stabil

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Wer gesetzlich pflege- und krankenversichert ist, muss 2022 wie schon in diesem Jahr auf ein Jahreseinkommen bis zu 58.050 Euro Beiträge zahlen. Das entspricht einem Monatseinkommen von 4837,50 Euro. So steht es in der „Verordnung für die Sozialversicherungsgrößen 2022“. Auch die Versicherungspflichtgrenze, bis zu der sich jeder gesetzlich versichern muss, liegt weiterhin bei einem Jahreseinkommen von 64.350 Euro.

Änderungen gibt es indes in der Pflegeversicherung. Ab Januar erhalten Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen einen prozentualen Zuschlag zu den Eigenanteilen an den Pflegekosten. Der Leistungszuschlag richtet sich nach der Dauer des Aufenthalts in der vollstationären Pflegeeinrichtung.

Grundlage dafür ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Der Zuschlag beträgt bei einem Aufenthalt bis 12 Monate 5 Prozent, bis 24 Monate 25 Prozent, bis 36 Monate 45 Prozent und über 36 Monate 70 Prozent. (eb)

Von A(rzneimittel) bis Z(uschuss): Was gilt 2022? Die AOK gibt einen Überblick: www.aok-bv.de/hintergrund/das_gilt/index.html

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