Krankenfahrten

Neuer Vordruck greift!

Veröffentlicht:

Bei der Verordnung von Krankenfahrten müssen Praxen seit diesem Monat aufpassen, seit 1. April gilt das überarbeitete Formular 4 „Verordnung einer Krankenbeförderung“.

Bisher verwendete Vordrucke dürfen nicht mehr eingesetzt werden. Die Änderung ist nötig geworden, um Anpassungen in der GBA-Richtlinie zum Krankentransport und gesetzliche Änderungen abzubilden.

Auch das Online-Lernprogramm „Praxiswissen Quickcheck“ der AOK, das konkrete Fallbeispiele beinhaltet, wurde aufgrund der neuen Vorgaben überarbeitet. (eb)

Zum Quickcheck: www.aok-gesundheitspartner.de (Webcode W43870)

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Eine Ärztin hält einen Reagenzstreifen zur Analyse einer Urinprobe in der Hand.

© H_Ko / stock.adobe.com

Risikofaktoren identifiziert

Für wen könnten Harnwegsinfekte gefährlich werden?

Eine junge Frau fasst sich an ihren schmerzenden Ellenbogen.

© Rabizo Anatolii / stock.adobe.com

Laterale Ellbogenschmerzen

Diese sechs Kriterien sprechen gegen einen „Tennisarm“

Ein älterer Herr, der einen medizinischen Fragebogen ausfüllt.

© buritora / stock.adobe.com

Metaanalyse

Subjektive Krankheitsbelastung bei Krebs prognostisch relevant