Kammerversammlung
Ärztekammer Nordrhein ändert Berufsordnung zur Suizidassistenz
Die Ärztekammer Nordrhein zieht Konsequenzen aus Urteil des Verfassungsgerichts: Das in der ärztlichen Berufsordnung verankerte Verbot der Hilfe zur Selbsttötung wird nicht mehr angewendet.