Kammerversammlung

Ärztekammer Nordrhein ändert Berufsordnung zur Suizidassistenz

Die Ärztekammer Nordrhein zieht Konsequenzen aus Urteil des Verfassungsgerichts: Das in der ärztlichen Berufsordnung verankerte Verbot der Hilfe zur Selbsttötung wird nicht mehr angewendet.

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