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Statistik

Digitales Organspenderegister nimmt langsam Fahrt auf

Ein „Ja“ oder ein „Nein“ zur Organspende kann seit 2024 im Organspenderegister des BfArM von Jedermann hinterlegt werden. Die weitaus meisten der bisherigen Einträge signalisieren Zustimmung.

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Bonn. Zwei Jahre nach Betriebsaufnahme sind im Organspenderegister (OGR) bereits über eine halbe Million Einträge dokumentiert.

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am Dienstag meldet, wurden vergangenes Jahr 223.000 Erklärungen hinsichtlich der Bereitschaft zu einer Organ- oder Gewebespende abgegeben; 81 Prozent der Einträge bedeuteten eine uneingeschränkte Zustimmung, weitere sieben Prozent eine eingeschränkte Zustimmung. Aus den öst¬lichen Bundesländern gebe es „tendenziell mehr Widersprüche“.

„Mit einem Eintrag im Organspende-Register schaffen Bürgerinnen und Bürger Klarheit – selbstbestimmt, sicher und jederzeit abrufbar. Damit entlasten sie zugleich Angehörige und medizinisches Personal in einer ohnehin belastenden Situation“, so BfArM-Präsident Professor Karl Broich.

Das bei der Bonner Oberbehörde geführte elektronische Verzeichnis wurde 2020 gesetzlich beschlossen, seit März 2024 können dort Einträge vorgenommen werden – bis heute sind es den Angaben zufolge rund 570.000.

73 Prozent der Registereinträge seien im jüngsten Berichtsjahr über die Apps der Krankenversicherungen und die dort verfügbare GesundheitsID erfolgt.

Dagegen bevorzugten vor allem Jüngere (< 40) die direkte Anmeldung über die Webseite (organspende-register.de) mittels Online-Ausweisfunktion. Rückenwind erhält das Register aktuell von der elektronischen Patientenakte: „Mit der verpflichtenden Nutzung der ePA für Leistungserbringer ab Oktober 2025 stiegen die monatlichen Eintragszahlen deutlich an“, heißt es. (cw)

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