Sind niedergelassene Ärztinnen im Vergleich zu angestellten im Mutterschutz benachteiligt? Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert Hausärztin Dr. Nadja Jesswein Gestaltungsmöglichkeiten für Schwangere und junge Mütter – und wo die größten Probleme liegen.
Die Blockade der Approbationsordnung bedroht die Zukunftsfähigkeit der medizinischen Versorgung. Die Studierenden brauchen diese Reform, argumentiert Pascal Lemmer von der bvmd.
Eine KI ersetzt keinen Hausarzt. Aber ein „zweites Paar Ohren“ kann ein solches Modell in der Allgemeinmedizin schon heute sein. In einem wichtigen Punkt bleibt ihre Leistung hinter der des menschlichen „Kollegen“ zurück.
Die Ärzteschaft votiert nahezu geschlossen gegen Paragraf 218 – das kann auch die Politik nicht ignorieren. Ein Leitartikel über das bahnbrechende Thesenpapier zum Schwangerschaftsabbruch.
Früher bekamen neue Minister 100 Tage Schonfrist. Doch die Finanzlage der GKV spricht eine unmissverständliche Sprache: Von Ministerin Nina Warken werden Konsolidierungsschritte erwartet. Und zwar solche, die langfristig tragen.
Vom Beschlagnahmeschutz über kritische Befunde bis hin zum eBTM-Rezept: An diesen Stellen sieht der Deutsche Ärztetag Nachbesserungsbedarf bei der E-Patientenakte.
Auch das Gesundheitswesen hat sich Klimaneutralität auf die Fahnen geschrieben. Ohne Kenntnis der Umweltauswirkungen von Arzneien kann dies nicht gelingen, meint der Ärztetag und verlangt Aufklärung.
Individuelle Gefährdungsbeurteilung statt Beschäftigungsverbot: Der Ärztetag fordert Arbeitgeber in Praxis und Klinik auf, den Mutterschutz ohne „unnötige“ Einschränkung der ärztlichen Tätigkeit umzusetzen.
Kaum hatten die Delegierten die Signale für die neue Gebührenordnung auf Grün gestellt, trudelten bereits die ersten Reaktionen ein. Tenor: Nun muss die Bundesgesundheitsministerin liefern.
Mit großer Mehrheit votierten die Delegierten beim Ärztetag dafür, einen Abbruch im ersten Trimenon der Schwangerschaft aus dem Strafgesetzbuch herauszunehmen. Die verpflichtende Beratung soll beibehalten werden.
Die mögliche Ermächtigung von Kliniken für die allgemeinmedizinische Versorgung könnte Auswirkungen auf die Qualität der Weiterbildung haben. Die Kammern sollen daher Strenge bei der Befugniserteilung walten lassen.
Mit dem Beschluss der konsentiertenGOÄneu haben die Delegierten des Deutschen Ärztetags eine Tür aufgestoßen. Die neue Gebührenordnung aber ist noch lange nicht in trockenen Tüchern.
Die Debatte war lang und intensiv: Am Ende hat der Deutsche Ärztetag eindeutig dem Vorstand der Bundesärztekammer das Mandat gegeben, die konsentierte GOÄneu der Bundesgesundheitsministerin zu übergeben.