Beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler liegt die Beweislast bei den Patienten. Aus Sicht von Nora Junghans, im AOK-Bundesverband für Behandlungsfehlermanagement zuständig, sollten Behandelnde gesetzlich dazu verpflichtet werden, Patienten über Umstände, die die Annahme eines Behandlungsfehlers begründen, zu informieren – und zwar ohne Nachfrage.

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Verdacht auf Behandlungsfehler

Spannungsfeld Patientenrechte?

Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband