Der Vergütungsanspruch eines Arztes wird erst mit Erteilung einer Rechnung nach der ärztlichen Gebührenordnung fällig. Und auch erst dann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen, auf die sich zahlungsunwillige Patienten stützen könnten.
Um künftig zu bestehen, müssen Ärzte mehr Augenmerk auf ihre finanzielle Situation richten. Denn die Bedeutung von GKV-Einnahmen geht zunehmend zurück, meinen Experten. Auch bei der Altersvorsorge ist ein Umdenken nötig.
Bis Ende Mai will die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe den mit den Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) verbundenen Mehraufwand und die Bürokratiekosten messen.
Die KV-Vertreterversammlung sieht die E-Card weiter kritisch. Sie forderte auf ihrer letzten Sitzung, statt der eGK eine nicht online-gebundene Version der Krankenversichertenkarte zu verwenden.